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Komfortable **** Ferienwohnungen am Hopfensee zwischen Füssen- Hopfen am See und Hopferau im Allgäu

4Sterne-Urlaub auf dem Bauernhof im Königswinkel - Allgäu

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Hier im Königswinkel, wo das Allgäu am allerschönsten ist finden Sie nur wenige Minuten vom Hopfensee entfernt unseren Brenner-Hof mit seinen stilvollen Ferienwohnungen

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Brenner-Hof“ (Vermieter) und dem Gast

Abschluß des Beherbergungsvertrages

1.1) Die Buchung des Gastes, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, per e-mail, per Internet oder auf sonstige Weise erfolgen kann, stellt das Angebot zum Abschluss eines verbindlichen Beherbergungsvertrages des Gastes an den Vermieter dar.

1.2) Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der Reservierungsbestätigung zustande, die in der Regel schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich abgegeben wird.

1.3) Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Er haftet insofern für die Erfüllung des Beherbergungsvertrages für alle gebuchten Zimmer bzw. Teilnehmer.

1.4) Falls eine Reservierungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, kommt der Beherbergungsvertrag auch dadurch zustande, dass die Ferienwohnung durch den Vermieter bereit gestellt wird.

2. Storno/Rücktritt *

2.1) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2.2) Wird vom Gast der Beherbergungsvertrag storniert oder gekündigt, hat der Vermieter Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Preises, abzüglich der so genannten ersparten Aufwendungen.

2.3) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen (in Prozent des Gesamtpreises):
bei Ferienwohnungen: 15%

2.4) Der Vermieter ist verpflichtet, sich zu bemühen die gebuchte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.         
2.5) Eine  Rücktrittserklärung / Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Haftung des Beherbergungsbetriebes

Der Vermieter haftet, wenn die bestellte Ferienwohnung bei der Ankunft des Gastes nicht zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. Überbuchung und dergleichen).

4. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, bitten wir den Gast, sich an den Vermieter zu wenden.

5. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich möglich und zulässig, wird für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Gast der Gerichtsstand des Amtsgerichts Füssen vereinbart.

6. An- und Abreise

Am Anreisetag ist die Wohnung ab 14 Uhr bezugsfertig.
Am Abreisetag sollte die Wohnung bis spätestens 10 Uhr geräumt sein.
 

*Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen, bei ihrer Urlaubsbuchung auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man leider allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, falls Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen (z.B. wegen Krankheit, Tod oder Unfall) nicht antreten können. Bei entsprechendem Abschluss auch, wenn Sie eine bereits angetretene Reise abbrechen müssen.

 

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